Lupburger Maschkerer Verein

Sicherheitsinformationen zum Maschkererzug

Liebe Faschingsfreunde,
aus fröhlicher Ausgelassenheit kann - wie einige Unfälle bei Faschingsumzügen zeigen - schnell bitterer Ernst
werden. Wir wollen euch deshalb auf einige Bestimmungen und Verhaltensweisen aufmerksam machen, bei
deren Beachtung keine Probleme entstehen können. Die veranstaltenden Faschingsvereine benötigen für die
Abhaltung von Faschingsumzügen eine amtliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis enthält neben verkehrsregelnden
Anordnungen und Sperrmaßnahmen für den Straßenraum auch Auflagen für die Teilnehmer, sowie für die
Benutzung von Fahrzeugen. Der verantwortliche Umzugsleiter hat darauf zu achten, dass diese Auflagen
eingehalten werden und ist befugt, nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge bzw. deren Benutzer von der Teilnahme
auszuschließen. Ihr und wir, die an dieser Faschingsgaudi teilnehmen, müssen im eigenen Interesse und im
Interesse der vielen Zuschauer natürlich selbst einiges dazu tun, um Unfälle zu verhüten. Dazu gehören 14
Gebote, die wir beachten müssen:

  1. Jedes teilnehmende Fahrzeug muss verkehr- und betriebssicher sein und nach der StVO eine
    Betrieberlaubnis besitzen oder zugelassen und versichert sein. Fahrzeuge die diese
    Vorraussetzungen nicht erfüllen, dürfen am Zug nicht teilnehmen. In der Regel ist der gezogene
    Festwagen durch das Zugfahrzeug versichert. Bei einigen Versicherungen gibt es allerdings
    sogenannte Versicherungslücken sichtlich des Anhängers. Bitte überprüft euren
    Versicherungsschutz!

  2. Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge mit einer eingetragenen Geschwindigkeit bis 20 km/h sind 
    erlaubt. Aufsitzmäher und Fahrzeuge mit roten oder Kurzkennzeichen sind nicht erlaubt.

  3. Während des Zuges darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

  4. Die Sicht- u. Lenkfähigkeit des Fahrzeuges darf durch Aufbauten nicht beeinträchtigt werden.

  5. Bei Personenbeförderung auf der Ladefläche muss ein stabiles Geländer mit einer Mindesthöhe
    von 1,0 Meter angebracht werden.

  6. Personen dürfen nur während des Umzuges auf der Ladefläche mitgenommen werden.Die
    Beförderung von Personen auf der Ladefläche ist auf der Fahrt zum Umzug, sowie nach
    Beendigung des Umzuges auf der Rückfahrt streng verboten !

  7. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstige gefährliche Teile
    hervorstehen. Es müssen die seitlichen Verkleidungen der Anhänger aus festem, nicht
    durchstoßbarem Material sein und eine Bodenfreiheit von 25 cm gewährleisten.
    Neben dem Zugfahrzeug und dem Anhänger müssen je 4 Begleitpersonen, (pro Achse  je 2 Personen),  gestellt werden.
    Diese haben sicherzustellen, dass Zuschauer, insbesondere Kinder, immer einen
    Sicherheitsabstand einhalten.

  8. Aus und von den Fahrzeugen dürfen keine Gegenstände, ausgenommen Süßigkeiten, Konfetti und
    Luftschlangen in die Zuschauer geworfen werden.

  9. Die Fahrer der eingesetzten Fahrzeuge müssen im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein
    und dürfen vor und während des Zuges keinen Alkohol getrunken haben.

  10. Die Treppenabgänge von den Anhängern müssen fest mit dem Anhänger verbunden sein und
    einen Bodenabstand von mindestens 15 cm haben.

  11. Das Nachziehen von Paletten und anderen Gegenständen hinter einem Anhänger ist grundsätzlich
    verboten.

  12. Pyrotechnik ist strengstens verboten! Das Beheizen eines Ofens mit Heu, Stroh oder Öl ist verboten. Wenn schon einen Ofen dann bitte
    mit Holz heizen und einen Feuerlöscher mitführen.

  13. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden.

  14. Den Anordnungen des Veranstalters und dem Personal der FFW Lupburg ist Folge zu leisten.

Der Maschkererzug ist durch eine Veranstaltungshaftpflicht versichert.
Für die Halter von Fahrzeugen besteht trotzdem die Verpflichtung, die zweckfremde Verwendung
ihrer Haftpflichtversicherung formlos mitzuteilen. Schäden die von aktiven Teilnehmern an Dritten verursacht
werden sind grundsätzlich über deren Vereinshaftpflicht abzudecken. Ist die teilnehmende Gruppe nicht in
einem Verein organisiert, wird die Schadensmeldung über die eigene Privathaftpflicht abgewickelt.
Mit der schriftlichen Anmeldung am Maschkererzug habt ihr das Informationsblatt des Veranstalters
zur Kenntnis genommen und bestätigt die Teilnahmebedingungen!
Wir sind der Überzeugung, dass bei Berücksichtigung dieser Grundregeln eine unfallfreie und
reibungslose Teilnahme an unserem Lupburger Maschkererzug ermöglicht wird und wir wünschen
euch dabei viel Spaß und Vergnügen.